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   LSG Sachsen, 14.02.2008 - L 1 P 17/07   

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https://dejure.org/2008,78974
LSG Sachsen, 14.02.2008 - L 1 P 17/07 (https://dejure.org/2008,78974)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14.02.2008 - L 1 P 17/07 (https://dejure.org/2008,78974)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - L 1 P 17/07 (https://dejure.org/2008,78974)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.02.2008 - L 1 P 17/07
    Die Begrenzung auf die häusliche Pflege ist auch sachgerecht, weil individuelle Pflegehilfsmittel im Pflegeheim wegen der dort vorhandenen Ausstattung regelmäßig nicht benötigt werden ( BSG, Urteil vom 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 37).

    Das sind im Wesentlichen individuell angepasste Hilfsmittel, die ihrer Natur nach nur für den einzelnen Versicherten bestimmt und grundsätzlich nur für ihn verwendbar sind (z.B. Brillen, Hörgeräte, Prothesen) oder Hilfsmittel, die der Befriedigung eines allgemeinen Grundbedürfnisses außerhalb des Pflegeheimes dienen (z.B. Kommunikation oder Mobilität; vgl. BSG, Urteil vom 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R ).

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.02.2008 - L 1 P 17/07
    Mit dem streitgegenständlichen Hilfsmittel wird daher kein therapeutischer Erfolg angestrebt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 15; Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 7).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zählen zu den allgemeinen Grundbedürfnissen das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, die elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die Schaffung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (z.B. Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R ).

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.02.2008 - L 1 P 17/07
    Mit dem streitgegenständlichen Hilfsmittel wird daher kein therapeutischer Erfolg angestrebt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 15; Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 7).
  • LSG Hessen, 08.03.2024 - L 6 P 5/24

    Soziale Pflegeversicherung

    Der unbeeinträchtigte und ungefährdete Schlaf zähle nicht zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens (Verweis auf Sächsisches LSG, Urteil vom 14. Februar 2008 - L 1 P 17/07).

    Soweit die Antragstellerseite daneben vorträgt, die Klägerin müsse zum Schlafen einen Helm tragen, und wohl - ausdrücklich wird dies so jedoch nicht angeführt - geltend macht, sie sei für einen ungestörten Schlaf auf das Huntington-Bett angewiesen, hat die Antragsgegnerin dem entgegengehalten (die Beigeladenen hat sich diesem Vortrag angeschlossen), ein unbeeinträchtigter und ungefährdeter Schlaf stelle kein Grundbedürfnis des täglichen Lebens dar (unter Verweis auf Sächsisches LSG, Urteil vom 14. Februar 2008 - L 1 P 17/07 -, juris).

  • SG Gießen, 18.12.2023 - S 13 P 93/23
    Der unbeeinträchtigte und ungefährdete Schlaf zähle nicht zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens (Verweis auf Sächsisches LSG, Urteil vom 14. Februar 2008 - L 1 P 17/07).

    Soweit die Antragstellerseite daneben vorträgt, die Klägerin müsse zum Schlafen einen Helm tragen, und wohl - ausdrücklich wird dies so jedoch nicht angeführt - geltend macht, sie sei für einen ungestörten Schlaf auf das Huntington-Bett angewiesen, hat die Antragsgegnerin dem entgegengehalten (die Beigeladenen hat sich diesem Vortrag angeschlossen), ein unbeeinträchtigter und ungefährdeter Schlaf stelle kein Grundbedürfnis des täglichen Lebens dar (unter Verweis auf Sächsisches LSG, Urteil vom 14. Februar 2008 - L 1 P 17/07 -, juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - L 5 KR 200/12

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Kinder-Pflegebett für ein 2 1/2 Jahre

    Darüber hinaus zählt nach dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts (vom 14. Februar 2008 - L 1 P 17/07 -) der unbeeinträchtigte und ungefährdete Schlaf nicht zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens (dort bezog sich das Verfahren auf die Versorgung mit einem Therapiebett mit Plexiglas sowie Kantenpolsterung).
  • SG Magdeburg, 20.07.2017 - S 15 KR 206/17

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenübernahme für

    Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Grundbedürfnis im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (ähnlich auch Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 14. Februar 2008, Aktenzeichen: L 1 P 17/07 sowie Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29 November 2012, Aktenzeichen: L 5 KR 200/12 B ER, Rn. 11 unter Verweis auf seine frühere Rechtsprechung; beide zitiert nach Juris).
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